Hanau plant Carsharing Start im Herbst und schreibt Konzession aus

Hanau plant Carsharing Start im Herbst und schreibt Konzession aus
Hanau plant Carsharing Start im Herbst und schreibt Konzession aus | Bild: © Stadt Hanau

Die Stadt Hanau will noch in diesem Herbst ein Carsharing Angebot einführen und hat dafür die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession angekündigt. Stadträtin Isabelle Hemsley will den Vorgang in der ersten regulären Sitzung der neuen Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung stellen. Perspektivisch soll das Angebot schrittweise auf alle Stadtteile ausgeweitet werden.

Start in kleinem Umfang, Ausbau in allen Stadtteilen geplant

Laut Verwaltung ist ein kleinerer Start vorgesehen, das genaue Umfangsangebot ergibt sich aus dem Ergebnis der Ausschreibung. Die Auswahl geeigneter Standorte für Carsharing und Mobilitätsstationen sei bereits vorbereitet. Ziel sei es, möglichst alle Stadtteile einzubeziehen und das Angebot bedarfsgerecht wachsen zu lassen.

Die Stadt betont, dass die konkrete Ausgestaltung des Angebots von dem künftigen Betreiber abhänge. Angaben zu Fahrzeugzahl, Tarifstruktur und konkreten Standorten will die Stadt nach Abschluss des Vergabeverfahrens veröffentlichen.

Stadt schafft Rahmen, der Anbieter übernimmt Betrieb

Hanau wird demnach nicht selbst Betreiber des Carsharing Angebots. Die Kommune stellt die rechtlichen Voraussetzungen und geeignete Flächen im öffentlichen Raum zur Verfügung und regelt die Sondernutzungsgebühren für zugeordnete Stellplätze. Der künftige Konzessionsnehmer soll im Gegenzug eigenverantwortlich in Fuhrpark, Technik, Personal und die Einrichtung der Stellplätze investieren.

Der Anbieter erhält die Einnahmen aus dem Betrieb und trägt wirtschaftliche sowie technologische Risiken. Die Stadt plant, die Sondernutzungserlaubnisse zeitlich zu befristen und die Laufzeit der Konzession in der Ausschreibung festzulegen.

Gesetzliche Vorgaben und Vorbereitung

Als Grundlage für das Verfahren nennt die Stadt das Carsharinggesetz CsgG sowie das Hessische Straßengesetz. Das Carsharinggesetz enthält bundeseinheitliche Regelungen zur Bevorrechtigung von Carsharing Fahrzeugen. Das Hessische Straßengesetz schreibt unter anderem vor, dass Sondernutzungserlaubnisse für Carsharing Stellplätze zeitlich befristet werden müssen. Die maximale Laufzeit beträgt demnach acht Jahre, weshalb auch Hanau eine Befristung anstrebt.

In den vergangenen Monaten seien umfangreiche Vorarbeiten geleistet worden. Die Stadt hat nach eigenen Angaben vertragliche und rechtliche Rahmenbedingungen geklärt, eine Markterkundung durchgeführt und Standortfragen mit dem Bundesverband Carsharing erörtert. Hemsley betonte, dass die Einrichtung eines Carsharing Angebots mehr erfordere als das einfache Aufstellen einiger Fahrzeuge. Zahlreiche Rechtsgebiete von Straßenrecht bis Vergaberecht müssten beachtet werden, so ihre Darstellung.

Wann genau das Angebot in Betrieb geht und welcher Anbieter die Konzession erhält, hängt vom weiteren Verlauf des Ausschreibungsverfahrens ab.

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