Kreis Offenbach ermöglicht Online-Umtausch alter Führerscheine in EU Karte

Kreis Offenbach ermöglicht Online-Umtausch alter Führerscheine in EU Karte
Kreis Offenbach ermöglicht Online-Umtausch alter Führerscheine in EU Karte

Im Kreis Offenbach können Einwohnerinnen und Einwohner ihren alten Führerschein nun online in das einheitliche EU Scheckkartenformat umtauschen. Die Fahrerlaubnisbehörde bietet ab sofort eine vollständig digitale Antragstellung an. Das neue Verfahren soll Wege zum Amt reduzieren: Der Antrag wird online gestellt, abgeholt werden muss das neue Dokument aus rechtlichen Gründen persönlich.

Online Antrag und notwendige Voraussetzungen

Voraussetzung für die digitale Beantragung ist der Hauptwohnsitz im Kreis Offenbach. Außerdem darf der Führerschein nicht als verloren oder gestohlen gemeldet sein. Zum Antrag sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto sowie der bisherige Führerschein erforderlich. Diese Unterlagen können als Bilddateien hochgeladen oder mit der Selfiefunktion des Smartphones erfasst werden. Eine gültige E Mail Adresse ist notwendig, damit Rückfragen und Abholbenachrichtigungen zugestellt werden können. Die Gebühr beträgt 26,50 Euro und kann über das angebotene ePayment System beglichen werden.

Fristen nach Geburts- und Ausstellungsjahr

Der verpflichtende Umtausch richtet sich nach dem Geburtsjahr oder dem Ausstellungsjahr des bisherigen Dokuments. Für die alten Papierführerscheine in Rosafarben oder Grau war das Geburtsjahr ausschlaggebend. Für die Jahrgänge von 1953 bis 1971 sind die Fristen bereits abgelaufen. Personen, die vor 1953 geboren wurden, müssen den Umtausch bis zum 19. Januar 2033 vornehmen.

Bei Kartenführerscheinen, die seit dem 1. Januar 1999 ausgegeben wurden, ist das Ausstellungsjahr entscheidend. Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 müssen spätestens bis zum 19. Januar 2026 erneuert werden. Die Umtauschfristen sind gestaffelt und laufen bis zum 19. Januar 2033 für Dokumente, die bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Alle neuen Führerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren. Die Fahrberechtigung bleibt davon unberührt, sofern keine medizinischen oder rechtlichen Gründe entgegenstehen.

Weitere Informationen und Kontakt

Das digitale Antragsformular ist über das zentrale Landesportal auf der Website des Kreises Offenbach erreichbar. Dort werden die erforderlichen Schritte erläutert und Antragstellende durch den Vorgang geführt. Weitere Auskünfte erteilt die Fahrerlaubnisbehörde telefonisch unter Telefon 06074 8180 0 oder per E Mail an fuehrerscheinstelle@kreis-offenbach.de.

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